Historische SMBl. NRW.
Zum 1.11.2006 gegenstandslos.
Historisch:
Einführung der Neufassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Fassung 2003 sowie Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie der Verdingungsordnungen für Leistungen (VOL) und für freiberufliche Leistungen (VOF) RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zugleich im Namen d. Ministerpräsidenten und aller Landesministerien - 114-82-30 v. 20.4.2004
Einführung der Neufassung der Allgemeinen
Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Fassung 2003
sowie Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen (VOB) sowie der Verdingungsordnungen
für Leistungen (VOL) und für freiberufliche Leistungen (VOF)
RdErl. d. Ministeriums für
Wirtschaft und Arbeit
zugleich im Namen d.
Ministerpräsidenten
und aller Landesministerien - 114-82-30
v. 20.4.2004
Auf Grund des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetzes zur
Modernisierung des Schuldrechts vom 29.11.2001 (BGBl. I S. 3138) und unter
Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur sind auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B) überarbeitet worden.
Die Neufassung der VOL/B - Fassung 2003 - vom 5.8.2003 ist als Beilage
Nr. 178a zum Bundesanzeiger vom 23.9.2003 veröffentlicht worden.
Damit gelten nunmehr insgesamt folgende Verdingungsordnungen bzw.
folgende Vergabe- und Vertragsordnung:
a) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A (VOB/A)
und B (VOB/B) - Ausgabe 2002 - vom 12.9.2002 (veröffentlicht als Beilage Nr.
202a zum Bundesanzeiger vom 29.10.2002) inkl. der am 13.3.2003 in der
Gesamtausgabe veröffentlichten VOB 2002 Teil C (VOB/C),
b) Verdingungsordnung für Leistungen -
ausgenommen Bauleistungen - (VOL)
aa) Teil A (VOL/A) - Ausgabe 2002 - vom 17.09.2002 (veröffentlicht als
Beilage Nr. 216a zum Bundesanzeiger vom 17.9.2002)
bb) Teil B (VOL/B) - Fassung 2003 -
vom 5.8.2003 (veröffentlicht als Beilage Nr. 178a zum Bundesanzeiger vom
23.9.2003),
c) Verdingungsordnung für
freiberufliche Leistungen (VOF) - Ausgabe 2002 – vom 26.08.2002 (veröffentlicht
als Beilage Nr. 203a zum Bundesanzeiger vom 30.10.2002).
Die Anwendung
- der Abschnitte 2 bis
4 der VOB/A - Ausgabe 2002 - ist durch Verweisungen in den §§ 6 und 7 VgV
- der Abschnitte 2 bis 4 der VOL/A - Ausgabe 2002 - ist
durch Verweisungen in den §§ 4 und 7 VgV
- der VOF - Ausgabe 2002 - ist durch Verweisung in § 5 VgV
in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung zur
Vergabeverordnung (VgV) vom 11.2.2003 (BGBl. I S.168) rechtsverbindlich
vorgeschrieben worden.
Die übrigen Abschnitte bzw. Teile der VOB und VOL, und zwar
- der Abschnitt 1 der VOB/A - Ausgabe 2002 -, die VOB/B -
Ausgabe 2002 - und die VOB/C 2002,
- der Abschnitt 1 der VOL/A - Ausgabe 2002 - und die VOL/B
- Fassung 2003 -
werden ebenfalls
verbindlich eingeführt.
Diese verbindlich eingeführten
Bestimmungen sind gemäß § 55 LHO in Verbindung mit Nr. 2 VV zu § 55 LHO von den
Behörden, Einrichtungen, Landesbetrieben und Sondervermögen des Landes NRW und
- im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - von den landesunmittelbaren
juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 105 LHO) als Vergabevorschrift
anzuwenden.
Die Beschaffungsgrundsätze (Vorschriften, Richtlinien, Muster und Vordrucke
pp.) ergeben sich für Vergaben nach der VOL aus dem Vergabehandbuch für die
Vergabe von Leistungen nach der VOL (VHB-VOL), RdErl. d. Finanzministeriums,
zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien vom
26.11.1998 (SMBl. NRW. 20021).
Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW – ZVB NRW - (bisherige
Vordrucke VOL 8a, 8b und 11 Rückseite) wurden im Hinblick auf die Neufassung
der VOL/B und des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes grundlegend überarbeitet.
Auf die sog.
"Kurzfassung" der Vertragsbedingungen des Landes NRW (Vordruck VOL 8b, alt) wird künftig verzichtet. Die Vertragsbedingungen, die auf der
Rückseite des Auftragsschreiben VOL 11 abgedruckt waren, gehen jetzt in den
neuen Vordruck VOL 8b über.
Ab Veröffentlichung dieses Erlasses
ist für Klein- und Großaufträge nur
noch das neue Auftragsschreiben VOL 11, zu verwenden. Die bisherigen Vordrucke
(Vordruck VOL 11, alt, für Kleinaufträge bis 10.000 € und VOL 12, alt, für
Großaufträge über 10.000 €) entfallen. Den Kleinaufträgen mit einem Wert von
bis zu 10.0000 € sind die neuen Vertragsbedingungen Vordruck VOL 8b, den
Großaufträgen mit einem Wert von mehr als 10.000 € die neuen
Vertragsbedingungen VOL 8a beizufügen.
Die VOL/B, die überarbeiteten ZVB
NRW und die neuen Vordrucke stehen ab sofort im Internetportal http://www.vergabe.nrw.de/ zum
Download zur Verfügung.
Dieser RdErl. tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.
- RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien "Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf die VOL/B" vom 22.4.2002 (SMBl. NRW. 20021)
- RdErl. d. Ministeriums für
Wirtschaft und Arbeit zugleich im Namen d. Ministerpräsidenten und aller
Landesministerien "Bekanntmachung zur Zweiten Änderungsverordnung der
Vergabeverordnung (VgV), der Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB) sowie der Verdingungsordnungen für Leistungen (VOL) und für
freiberufliche Leistungen (VOF)" vom 14.3.2003 (SMBl. NRW. 20021).
MBl. NRW. 2004 S. 500